Die belgische Fleischwirtschaft gehört wohl zu den meist reglementierten der Welt und genießt – was Tierwohl angeht – einen guten Ruf. Internationale Forschungsergebnisse zeigen, dass nur Skandinavien und die Schweiz Belgien vorangehen, während die südlichen Staaten im Vergleich weniger gut bewertet werden.
Tierwohl gesetzlich geregelt
Es gibt eine europäische Verordnung in Sachen Tierwohl. Diese definiert spezifische Vorschriften in Bezug auf das Tierwohl während des Transports und der Schlachtung, und zwar nach Tierart, Produktionssystem und Produktionsphase. Belgien geht noch einen Schritt weiter: Alle belgischen Nutztierhalter müssen zusätzliche nationale Rechtsvorschriften erfüllen, um das Tierwohl und die Qualität innerhalb der Wertschöpfungskette zu gewährleisten.
Wachsamkeit ist gefragt

Jeder, der mit lebenden Tieren in Schlachthöfen umgeht, muss sich schulen lassen und über ein „Zertifikat professioneller Schlachtung“ verfügen. Dieses Zertifikat wird nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung und Prüfung ausgehändigt.
Jeder Schlachthof, der mehr als 1.000 Großvieheinheiten oder mehr als 150.000 Geflügel pro Jahr schlachtet, muss einen Tierschutzbeauftragten ernennen. Dieser stellt sicher, dass die Tierschutzvorschriften im Schlachthof eingehalten werden und berichtet direkt an den Betreiber, d. h. die für den Betrieb verantwortliche Person. Das Personal ist verpflichtet, im Falle von Problemen Korrekturmaßnahmen zu ergreifen. Der Schlachthofbetreiber muss ein Register über alle Maßnahmen führen, die der Schlachthof zur Verbesserung des Tierschutzes ergriffen